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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag der Ruby Hotels

 

1.      Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag („AGBH“) gelten für alle Verträge zwischen dem Gast und der Ruby GmbH, Seidlstraße 5, 80335 München, Deutschland, Telefon: +49 89 125 095 210, E-Mail: info@ruby-hotels.com / RS Realisierung GmbH, Marxergasse 17, 1030 Wien, Österreich, / Ruby Hospitality UK Ltd., 16 Great Queen Street, Covent Garden WC2B 5AH London, United Kingdom / RG Realisation Sàrl, 65 Rue du Rhône, 1211 Genève 3, Schweiz / Ruby Hospitality Netherlands B.V., Amstelvlietstraat 4, 1096 GG Amsterdam, Niederlande (im Folgenden „Ruby Hotels“) über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Hotels (im Weiteren „Hotelaufnahmevertrag“), die dem Gast unmittelbar über die Website von Ruby, abrufbar unter https://www.ruby-hotels.com, zur Verfügung gestellt werden, ganz gleich, über welches Endgerät (z.B. PC, Mobiltelefon) die Website aufgerufen wird. Über seinen konkreten Vertragspartner wird der Gast während des Buchungsprozesses sowie in der Buchungsbestätigung informiert.

1.2  Die AGBH gelten ausschließlich. Vorformulierte Bedingungen des Gastes, die diesen AGBH widersprechen, von diesen abweichen oder sie ergänzen, werden selbst bei Kenntnis des Hotels nicht Bestandteil des Hotelaufnahmevertrages mit dem Gast.

 

2.     Leistung

2.1  Ruby Hotels ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer innerhalb der gebuchten Kategorie, soweit dies nicht ausdrücklich und mindestens in Textform (z. B. per E-Mail) von Ruby Hotels zugesagt ist.

2.2  Der Gast ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise zu zahlen.

 

3.     Vertragsschluss, Buchung, Buchungsänderung

3.1  Vertragspartner des Hotelaufnahmevertrages sind der Gast und Ruby Hotels.

3.2  Die Auswahl an Leistungen des Hotels auf der Website stellt noch kein Vertragsangebot von Ruby Hotels dar, sondern ist eine Aufforderung an den Gast, ein Angebot zu den ersichtlichen Bedingungen abzugeben. Der Gast kann ein verbindliches Angebot über Abschluss des Hotelaufnahmevertrages über die Website von Ruby abgeben, indem er nach der Auswahl der gewünschten Zimmer bzw. Leistungen, Eingabe seiner persönlichen Daten sowie der Kreditkartendaten den Button mit der Bezeichnung „Zahlen“ zur Übermittlung der Daten betätigt.

3.3  Der Gast kann seine Auswahl und Eingaben bis zur Übermittlung des Online-Buchungsformulars anhand der üblichen Funktionen des Browsers (Zurück-Funktion) berichtigen oder die Buchung auch ganz abbrechen. Darüber hinaus werden dem Gast seine Auswahl und Eingaben vor der Übermittlung des Online-Buchungsformulars noch einmal in einer Übersicht angezeigt und er kann auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen Berichtigungen vornehmen.

3.4  Der Hotelaufnahmevertrag kommt bei der Verwendung des Zahlungsmittels Kreditkarte mit dem Klicken auf den „Zahlen“-Button zustande („Buchung“).

3.5  Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zum Hotelaufnahmevertrag einschließlich dieser AGBH werden dem Gast per E-Mail mit der Bestätigung der Buchung zugesandt. Der Vertragstext wird vom Hotel nur befristet für die Vertragsabwicklung gespeichert und ist für den Gast nicht mehr über das Internet abrufbar.

3.6  Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen sind Deutsch und Englisch.

3.7  Änderungen der Buchung (z.B. die Erhöhung oder Verringerung der gebuchten Zimmeranzahl) kann der Gast nur mit Zustimmung von Ruby Hotels vornehmen. Ruby Hotels kann die Zustimmung insbesondere von der Verfügbarkeit der Zimmer und einer angemessenen Erhöhung des Preises abhängig machen.

 

4.     Hinweise zum Nichtbestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts

Der Gast wird darüber informiert, dass ihm im Falle der Buchung als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht zusteht, da es sich bei der Buchung um einen Vertrag über die Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken handelt und der Vertrag für die Erbringung der Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Bucht der Kunde als Unternehmer, steht ihm das Verbraucherkunden vorbehaltene Widerrufsrecht aus den §§ 312 g; 355 ff. BGB von vornherein nicht zu.

 

5.     Anreise, No-Show

5.1  Das Zimmer steht dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.

5.2  Die Buchung wird bis 23:59 Uhr (Ortszeit des Hotels) des ersten Tages des Aufenthaltes aufrechterhalten. Bei Nicht-Anreise bis zu dieser Zeit und ohne Stornierung der Buchung bis zu diesem Zeitpunkt („No-Show“) ist Ruby Hotels berechtigt, die Buchung aufzuheben. Ein Anspruch des Gastes auf Unterbringung besteht danach nicht mehr.

 

6.    Nutzung der Hotelzimmer, Abreise

6.1  Eine Nutzung des Zimmers und der öffentlichen Bereiche des Hotels (vgl. Ziffer 8 der AGBH) zu einem anderen Zweck als der Beherbergung (Aufenthalt, Übernachtung) ist ausdrücklich untersagt. Eine Nutzung der Zimmer zu anderen Zwecken als der Beherbergung, z.B. die Nutzung für öffentliche Veranstaltungen oder Werbemaßnahmen, zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs-, Weiterbildungs- und sonstigen Veranstaltungen sowie die Nutzung von Flächen des Hotels außerhalb der gebuchten Zimmer für Nicht-Beherbergungszwecke bedarf daher der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Ruby Hotels, deren Erteilung von einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden kann.

6.2  Die maximale Zimmerbelegung aller Zimmerkategorien sind 2 Personen und ein Kind bis 3 Jahre.

6.3  Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. Kinder unter 14 Jahren sind während Ihrer Aufenthaltsdauer im Hotel zu jeder Zeit von einem erwachsenen Gast zu beaufsichtigen.

6.4  Das Zimmer ist am vereinbarten Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr dem Hotel geräumt zurückzugeben.

6.5  Bei einer verspäteten Rückgabe des Zimmers (nach 11.00 Uhr) kann Ruby Hotels dem Gast für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des Preises für eine Übernachtung in diesem Zimmer in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 % des vorgenannten Preises. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die vorstehende Schadenspauschale entstanden ist.

6.6  Zudem behält sich Ruby Hotels bei einer verspäteten Rückgabe des Zimmers vor, das Zimmer räumen zu lassen und alle eingebrachten Gegenstände des Gastes im Hotel zu verwahren. Für die so verwahrten Gegenstände übernimmt Ruby Hotels keine weitergehende Haftung, die über die in diesen AGBH formulierten Haftungsbedingungen gemäß Ziffer 13 liegt.

 

7.     Kein Weiterverkauf

Jeder Weiterverkauf bzw. die Weiter- oder Untervermietung gebuchter Zimmer an Dritte ist dem Gast ausdrücklich untersagt. Dies umfasst auch insbesondere die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte z.B. auch zu höheren Preisen als den vereinbarten Zimmerpreisen.

 

8.     Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Bereiche des Hotels

8.1  Mit der Buchung eines Zimmers kann der Gast die ausgewiesenen öffentlichen Bereiche des jeweiligen Ruby Hotels, wie z.B. Bar, Kino, Terrasse, o.ä. kostenfrei nutzen. Die öffentlichen Bereiche gelten jedoch nicht als Bestandteil des Hotelaufnahmevertrages für das gebuchte Hotelzimmer.

8.2  Ruby Hotels behält sich das Recht vor, die öffentlichen Bereiche aufgrund dringender betrieblicher Belange auch kurzfristig zu sperren.

8.3  Bei Nicht-Verfügbarkeit des öffentlichen Bereiches hat der Gast keinen Anspruch auf teilweisen oder vollen Ersatz seiner Zahlung für die Übernachtungsleistung.

 

9.     Preise, Zahlung, Aufrechnung

9.1  Die Preise sind Gesamtpreise einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern (wie MwSt.), lokalen Abgaben und sonstigen Preisbestandteile. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die der Gast ggf. nach dem Kommunalrecht gegenüber anderen Stellen schuldet, z.B. Kurtaxe. Diese sind vom Gast bzw. dessen Mitreisenden vor Ort nach den ortsüblichen Tarifen zu entrichten.

9.2  Die Abbuchung der Zimmerrechnung erfolgt in der jeweiligen Landeswährung.

9.3  Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe oder andere Rabatte sind grundsätzlich nicht kombinierbar oder auf Dritte übertragbar.

9.4  Die Zahlung per Kreditkarte und damit auch die Buchung setzt einen entsprechenden Vertrag zwischen dem Gast und einem Kreditkarteninstitut voraus. Der Gast gibt bei der Buchung über die Website von Ruby seine Kreditkartendaten (Kreditkartennummer, Ablaufdatum und Sicherheitscode (Rückseite der Kreditkarte)) an. Über andere Wege z.B. E-Mail, Fax oder Telefon, darf der Gast seine Kreditkartendaten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht an Ruby Hotels übermitteln.

9.5  Die Belastung der Kreditkarte mit dem vom Gast zu zahlenden Betrag erfolgt bei nicht stornierbaren Tarifen bei der Buchung, bei stornierbaren Tarifen mit dem Ende der kostenfreien Stornierungsfrist. Der genaue Zeitpunkt der Abbuchung beim Gast ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag festgelegt.

9.6  Die bei der Buchung angegebene Kreditkarte des Gastes darf Ruby Hotels auch zur Begleichung von sonstigen Vergütungen oder offenen Positionen belasten, die der Gast aufgrund nachträglicher Hinzubuchungen und/oder Inanspruchnahme weiterer Services oder sonstiger Nutzungen oder seines Verhaltens schuldet.

9.7  Die Höhe der Vorauszahlung ergibt sich aus den jeweiligen Angaben im Rahmen des Vertragsschlusses. Ruby Hotels ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen.

9.8  Im Fall des Zahlungsverzugs des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen.

9.9  Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Ruby Hotels aufrechnen.

9.10                  Der Versand von Rechnungen erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Gast bei der Buchung angegebene Adresse.

 

10.  Rücktritt / Stornierung/ No-Show des Gastes

10.1 Ein Rücktritt des Gastes („Stornierung“) vom Hotelaufnahmevertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht mit Ruby Hotels vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Ruby Hotels dem Rücktritt zustimmt.

10.2 Der Gast wird gebeten, für die Stornierungserklärung die Möglichkeit der Online-Stornierung des / der gebuchten Zimmer / s auf der Website von Ruby Hotels zu nutzen. Im Übrigen muss die Stornierung des Gastes mindestens unter Einhaltung der Textform (z. B. per E-Mail) erklärt werden und sollte, wenn möglich, zur besseren Zuordenbarkeit die Reservierungs- bzw. Buchungsnummer enthalten.

10.3 Soweit zwischen Ruby Hotels und dem Gast ein Termin vereinbart wurde, bis zu dem kostenfrei storniert werden darf, kann der Gast bis zu diesem Termin den Hotelaufnahmevertrag stornieren, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Ruby Hotels auszulösen.

10.4 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält Ruby Hotels bei Stornierung des Hotelaufnahmevertrages den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast. Wird das stornierte Zimmer nicht anderweitig vermietet, so hat Ruby Hotels die Wahl, gegenüber dem Gast anstatt einer konkret berechneten Entschädigung eine Stornierungspauschale geltend zu machen. Diese berechnet sich aus der vertraglich vereinbarten Vergütung abzüglich pauschalierter Aufwendungen. Wird nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart, ist der Gast in diesem Fall verpflichtet, für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück 90 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen.

10.5 Bei einem No-Show gemäß Ziffer 5.2 dieser AGBH, reist der Gast also ohne eine Stornierungserklärung bis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht an, behält Ruby Hotels den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast. Der Gast ist daher bei einem No-Show verpflichtet, 100 % des vereinbarten Preises für die Buchung zu zahlen. Bei Vereinbarung des Tarifs „Flex Rate“ wird dem Gast lediglich 100% des vereinbarten Preises für die erste Übernachtung berechnet.

10.6 Dem Gast steht für alle in dieser Ziffer genannten Schadenspauschalen der Nachweis frei, dass der Schaden von Ruby Hotels nicht oder nicht in der geforderten pauschalen Höhe entstanden ist.

 

11.  Rücktritt durch Ruby Hotels

11.1 Ruby Hotels ist berechtigt, bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes vom Hotelaufnahmevertrag zurückzutreten, insbesondere wenn

  1. eine vereinbarte und fällige Leistung des Gastes (Anzahlung / Vergütung/ Sicherheitsleistung) auch nach Verstreichen einer von Ruby Hotels gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erbracht wird oder
  2. Zimmer absichtlich unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen in der Person des Gastes gebucht werden und Ruby Hotels durch dieses Verhalten ein materieller Schaden entstanden ist („wesentlich“ kann dabei die Identität des Gastes, seine Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein) oder
  3. Ruby Hotels begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und/ oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder
  4.  ein Verstoß gegen das Weiter- bzw. Untervermietungsverbot (Ziffer 7) vorliegt
  5. Höhere Gewalt oder andere von Ruby Hotels nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder für Ruby Hotels unzumutbar erschweren.

Sonstige gesetzliche Ansprüche von Ruby Hotels, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.

11.2 Der berechtigte Rücktritt durch Ruby Hotels begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

12.  Gewährleistung, Verjährung

12.1 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung.

12.2 Der Gast ist im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht gehalten, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu vermeiden und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden Ruby Hotels unverzüglich mitzuteilen.

12.3 Alle Ansprüche des Gastes gegen Ruby Hotels verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht,

  1. bei Ansprüchen wegen Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen,
  2. bei Ansprüchen wegen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Ruby Hotels beziehungsweise der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Ruby Hotels beruhen, oder
  3. bei Ansprüchen wegen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von Ruby Hotels beziehungsweise der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Ruby Hotels beruhen.

12.4 Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

 

13.  Haftung von Ruby Hotels

13.1   Soweit sich aus diesen AGBH einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Ruby Hotels bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

13.2   Auf Schadensersatz haftet Ruby Hotels – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Ruby Hotels vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

  1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Ruby Hotels jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

13.3   Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet Ruby Hotels dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Haftung auf das Zehnfache in Summe und für Geld, Wertpapiergegenstände und Kostbarkeiten bis zu EUR 2.000,00 begrenzt ist. Ruby Hotels empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als EUR 2.000,00 einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit Ruby Hotels.

13.4   Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Ruby Hotels nur nach Maßgabe der Ziffern 13.1 und 13.2.

13.5   Die sich vorstehend ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Ruby Hotels nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Ruby Hotels einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder nach gesetzlich zwingenden Regelungen haftet.

 

14.  Haftung des Gasts

14.1   Der Gast hat das Hotelzimmer schonend und pfleglich zu behandeln.

14.2   Der Gast haftet für von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden. Dazu zählen insbesondere alle über das gewöhnliche Maß der Nutzung eines Hotelzimmers hinausgehende Verschmutzungen, alle Beschädigungen sowie die Kosten eines Feueralarms, welche durch die Nutzung des Hotelzimmers entgegen den AGBH entstehen.

 

15.     Hausordnung

15.1  Keine mitgebrachten Speisen, Getränke und elektronische Geräte

In den öffentlichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches (Bar, Café) eingenommen werden. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.

Eine Nutzung von mitgebrachten elektronischen Geräten wie Wasserkocher, Bügeleisen und Föhne ist dem Gast aus brandschutztechnischen Gründen nicht gestattet.

15.2  Nichtrauchen im Hotel

Alle Ruby Hotels sind Nichtraucherhotels. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den Zimmern zu rauchen.

Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Ruby Hotels das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die zusätzlichen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aufgrund der Blockierung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 500,00 (umgerechnet in die Landeswährung des Staates, in dem das Hotel belegen ist) zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Ruby Hotels einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

15.3  Keine Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Ausnahme hiervon sind Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.

15.4  Hausrecht

Ruby Hotels behält sich als Inhaber des Hausrechts vor, Gäste des Hauses zu verweisen, soweit dies erforderlich ist. Dies gilt insbesondere, wenn Gäste Weisungen der Mitarbeiter keine Folge leisten, sich diskriminierend äußern, andere Gäste belästigen oder gefährden.

 

16.     Schlussbestimmungen

16.1   Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Ruby Hotels und dem Gast unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind jedoch alle Elemente des Hotelaufnahmevertrages (Sitz der Hotelgesellschaft, Belegenheit des Hotels und Wohnsitz des Gastes) zum Zeitpunkt der Buchung in einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland belegen, so berührt die Rechtswahl der Parteien nicht die Anwendung derjenigen Bestimmungen des Rechts dieses anderen Staates, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann.

16.2   Ist der Gast ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag München. Dasselbe gilt, wenn der Gast Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

16.3   Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sind wir nicht verpflichtet.

München, Mai 2023